GebG, AVerwGebO: Festlegung der Rohbauwerte und Stundensätze ab 2017
Verfasst: 26.08.2016, 11:25
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 werden die Rohbauwerte und Stundensätze angepasst.
Zum MBl.:
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017.
Im selben Ministerialblatt findet sich auch die Erhöhung der allgemeinen Stundensätze.
Zum MBl.:
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017.
Im selben Ministerialblatt findet sich auch die Erhöhung der allgemeinen Stundensätze.