Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt"
wurde im BGBl. I Nr. 25 vom 12.05.2017 S. 1057 ff. bekannt gemacht. Es ist damit am 13. Mai 2017 in Kraft getreten.
Details zu den Inhalten und zum Werdegang gibt es im abgeschlossenen Beobachtungsthema zum Gesetzgebungsverfahren.
Das Gesetz ändert folgende aus bauaufsichtlicher Sicht bemerkenswerte Punkte:
Im BauGB
- Planungsvorschriften
- § 34 BauGB
- § 35 BauGB
In der BauNVO
- neue Gebietskategorie § 6a Urbane Gebiete
- § 13 a Ferienwohnungen
- § 17 GFZ-Obergrenzen