In NRWE ist derzeit (Stand 28.11.2017) nur die Berufungszulassung veröffentlicht, nicht aber die abschließende Entscheidung.Das Oberverwaltungsgericht hat heute in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Hochschullehrer, die im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit im eigenen Büro als Sachverständige tätig sind, als Sachverständige nach der nordrhein-westfälischen Landesbauordnung staatlich anerkannt werden können. Diese Möglichkeit ist in vielen anderen Bundesländern vorgesehen.
Zur Pressemitteilung des OVG...
Die Entscheidung der Vorinstanz (VG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2015, Az. 20 K 2606/14) wurde aufgehoben.