BauO NRW: Anpassungen und Verspätungen 2019
Verfasst: 08.12.2018, 20:14
Die Landesregierung hält ihr eigenes Tempo bei der Änderung der BauO NRW nicht, mit der Folge, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Landesbauordnung am 1. Januar 2019 noch nicht alle Rechtsverordnungen bzw. Erlasse angepasst sein werden.
Als aktueller Sachstand war dazu aus der Baukostensenkungskommission zu erfahren:
Zum 1.1.2019 vorhanden sein bzw. in Kraft treten werden:
Noch nicht zum 1.1.2019 vorhanden sein bzw. in Kraft treten werden:
Als aktueller Sachstand war dazu aus der Baukostensenkungskommission zu erfahren:
Zum 1.1.2019 vorhanden sein bzw. in Kraft treten werden:
- BauPrüfVO
- PrüfVO
- Runderlass Fliegende Bauten
- EnEV-UVO
- Erlass zum Vollzug der EnEV
- VO Camping-/Wochenendhäuser
- Feuerungsverordnung
Noch nicht zum 1.1.2019 vorhanden sein bzw. in Kraft treten werden:
- Zum 1.1. wird es nur die Bauantragsformulare, noch nicht aber die VV zur BauPrüfVO geben.
- Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr
- Erlass Rettungswegefenster
- VV zur BauO NRW
- SBauVO NRW
- Stellplatz-VO zu § 48 Abs. 2 BauO NRW