BauGB-AG NRW: Neue Mindestabstände für Windenergieanlagen
Verfasst: 04.01.2021, 07:16
Die Landesregierung NRW plant die Einführung neuer Mindestabstände zwischen Wohngebäuden und privilegierten Windenergieanlagen durch eine entsprechende Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch.
Die Verbändebeteiligung wurde eingeleitet.
Hier geht es zunächst zu der entsprechenden Landtagsvorlage 17/4434.
Die Verbändebeteiligung wurde eingeleitet.
Hier geht es zunächst zu der entsprechenden Landtagsvorlage 17/4434.