GebG, AVerwGebO: Rohbauwerte und Stundensatz 2023
Verfasst: 09.09.2022, 21:49
Die Rohbauwerte und Stundensätze für die Berechnung bauaufsichtlicher Gebühren für Bescheide ab dem 1. Januar 2023 wurden im Ministerialblatt bekanntgemacht:
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung,
MBl. vom 08.08.2022 S. 689
Der Stundensatz für das Jahr 2023 beträgt 95,- Euro
(für 2022: 93 EUR, für 2021: 91 EUR)
Zur vorangegangenen Bekanntmachung für das Jahr 2022
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung,
MBl. vom 08.08.2022 S. 689
Der Stundensatz für das Jahr 2023 beträgt 95,- Euro
(für 2022: 93 EUR, für 2021: 91 EUR)
Zur vorangegangenen Bekanntmachung für das Jahr 2022