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GebG: Neuordnung des Allgemeinen Gebührentarifs zur AVerwGebO ab 12.08.2023

Verfasst: 11.08.2023, 20:52
von Sebastian Veelken
Plötzlich und unerwartet hat die Landesregierung die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung "neu geordnet", so dass nun augenscheinlich alle Tarifstellen des AGT andere Nummern haben als bisher (GVBl. Nr. 22 vom 11.08.2023, S. 490 ff)
Ob Höhen und/oder Systematik verändert wurden, habe ich nicht geprüft und leider auf den Landtagsseiten auch noch keine Begründung gefunden.
Die Bekanntmachung erfolgte am 11.08.2023, sie gilt - natürlich ohne angemessene Umstellungsfrist z.B. für EDV-basierte Verfahren - ab dem morgigen 12. August.
Vielen Dank an Herrn Büsching für den rechtzeitigen Hinweis!