BauO 2018: Zweites Gesetz zur Änderung ab 01.01.2024
Verfasst: 19.11.2023, 17:27
Das zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung wurde im GVBl. Nr. 31 vom 17.11.2023, S. 1172 ff. bekannt gemacht. Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Zum Beratungsvorgang auf den Webseiten des Landags
Aus der Begründung des Regierungsentwurfes:
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Aus der Begründung des Regierungsentwurfes:
Neben weiteren Anpassungen des nordrhein-westfälischen Bauordnungsrechts an die Musterbauordnung werden insbesondere Änderungen vorgenommen, um den Ausbau erneuerbarer Energien und des benötigten Wohnungsbaus zu beschleunigen. Weitere Änderungen betreffen Rechtsvorschriften, die zu einer weiteren Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren führen sollen. Um das nachhaltige Bauen zu fördern, werden im Abstandsflächenrecht Erleichterungen für nachträgliche Maßnahmen zum Zwecke der Energieeinsparung an Bestandsgebäuden sowie Änderungen geschaffen, um das „Bauen mit Holz“ genauso wie die „Umbaukultur“ weiter zu fördern. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht Änderungen im Zusammenhang mit der Bauvorlageberechtigung vor: Im Land Nordrhein-Westfalen wird die sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung“ unter Berücksichtigung von verbraucher- und wettbewerbsschützenden Anforderungen eingeführt.