Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
Verfasst: 20.08.2007, 11:17
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 1.8.2007 – 56-36.08.09:
MBl. NRW Nr. 22 vom 14.08.2007, S. 502 ff.
Die Empfehlungg gilt mangels anderer Angaben im Erlass ab sofort.Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
höheren Dienst 67 Euro
gehobenen Dienst 52 Euro
mittleren Dienst 43 Euro
einfachen Dienst 33 Euro.
MBl. NRW Nr. 22 vom 14.08.2007, S. 502 ff.