Das "Gesetz zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechts-Vorschriften" (BGBl. I Nr. 10 vom 20.03.2008) beinhaltet zwar Änderungen an diversen Statistik-Gesetzen, die Hochbaustatistik wurde allerdings nicht abgeschafft :wink:
Das Hochbaustatistikgesetz des Bundes gilt also unverändert.
Wer das vorgeschriebene Formular online ausfüllen möchte, findet es für NRW und einige andere Bundesländer bekanntlich beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg:
http://www.statistik-bw.de/baut/HTML/index.htm
Hochbaustatistikgesetz unverändert.
- Sebastian Veelken
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