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Brandschutztechn. Ausstattung von Schulen: Erlass verlängert

Verfasst: 12.12.2006, 21:34
von Sebastian Veelken
Die Geltungsdauer des Runderlasses "Brandschutztechnische Ausstattung von Schulen und Verhalten bei Bränden" vom 19.05.2000 wurde über den 31.12.2005 hinaus bis zum 31.12.2009 verlängert.
(MBl. Nr. 34 vom 12.12.2006, S. 757)

Im Übrigen wurde für die dort zitierten Vorschriften jeweils das Datum der letzten Änderung aktualisiert.

Der "alte" Runderlass ist im Internet - aus nichtamtlicher Quelle - z. B. unter http://www.rguvv.sichere-schule.info/ve ... utz/01.htm verfügbar.
Der Erlass ist nicht zu verwechseln mit der Schulbaurichtlinie des Landes NRW!
Von einer Information per E-Mail-Verteiler an die Benutzergruppe Vorschriften-Update wurde wegen der vergleichsweise geringen Bedeutung abgesehen.