Aufgrund ihrer Treuepflicht im Verhältnis zur Gemeinde sind die beteiligten Ratsmitglieder ggf. zum Ersatz des der Gemeinde aus ihrer falschen Entscheidung entstehenden Schaden verpflichtet.
Diese Rechtslage ist soweit regelmäßig allen Beteiligten klar - weist der Bürgermeister in der Sitzung darauf noch einmal gesondert hin, wird dies von den Gremienmitgliedern oft als "Drohkulisse" empfunden und als irreal abgetant.
Mit dem vorliegenden Beschluss liegt hier ein aktuelles Beispiel vor, dass derartige Schadenersatzansprüche zumindest keine reine Theorie sind. Verfahrensmäßig steht man in der Gemeinde Hüllhorst allerdings noch am Anfang, denn in dem Gerichtsverfahren ging es zunächst um die kommunalaufsichtlich verfügte Fassung eines Ratsbeschlusses zur Geltendmachung dieser Ansprüche. Der Summe hatte man hier jedes beteiligte Ratsmitglied auf rund 150.000 EUR in Anspruch nehmen wollen.
Bleibt abzuwarten, was sich dort noch ergibt.
Nachzulesen in NRWE,
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3 L 231/08
Der Fall wurde letzlich im Petitionsausschuss des Landtages geklärt: Im wesentlichen deshalb weil die Ratsmitglieder nicht hinreichend auf die Haftungsrisiken hingewiesen worden waren, konnte man sich schließlich mit dem beteiligten Kommunalversicherer auf eine vollständige Übernahme des Schadens einigen.
Nachzulesen zumindest auf der Homepage der Grünen im Landtag NRW