LBesG: Leistungsentgelte, Stellenobergrenzenverordnung
Verfasst: 04.12.2008, 23:42
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Personalhoheit der Kommunen in NRW soll künftig u.a.
Zu den Vorgangsdaten beim Landtag.
Randthema!
Als eher allgemeines Thema wird dieser Bereich nur sporadisch auf Neuerungen überprüft, es wird dafür auch kein Newsletter verschickt werden - es sei denn, Sie bekunden durch entsprechenden eintrag hier Ihr besonderes Interesse an diesem Vorgang.
- die Einbeziehung kommunaler Beamter in Dienstvereinbarungen für Leistungsentgelte entsprechend § 19 TVöD ermöglicht werden.
- außerdem wird die bisherige Stellenobergrenzenverordnung aufgehoben.
Zu den Vorgangsdaten beim Landtag.
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Als eher allgemeines Thema wird dieser Bereich nur sporadisch auf Neuerungen überprüft, es wird dafür auch kein Newsletter verschickt werden - es sei denn, Sie bekunden durch entsprechenden eintrag hier Ihr besonderes Interesse an diesem Vorgang.