BauGB: Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben
Verfasst: 19.12.2006, 20:56
Nach dem Bundestag hat am 15.12.2006 auch der Bundesrat dem "Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte " zugestimmt. Die Änderung des BauGB ist insoweit beschlossene Sache, jedoch noch nicht verkündet und damit auch noch nicht in Kraft getreten.
Wegen der besonderen Bedeutung der Änderung wird hier indes bereits vor Inkraftreten darauf hingewiesen.
Bei rechtzeitiger Verkündung - ohne "Veto" des Bundespräsidenten ;-) - ist mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2007 zu rechnen.
Die Änderung umfaßt neben den großen Änderungen im Bereich der Bauleitplanung zumindest am Rande auch die bauaufsichtlich relevanten Bereich der §§ 30 - 36 BauGB.
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bauwesen und Stadtentwicklung
Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 27.12.2006.
Edit 27.12.2006: Verkündungshinweis hinzugefügt.
Wegen der besonderen Bedeutung der Änderung wird hier indes bereits vor Inkraftreten darauf hingewiesen.
Bei rechtzeitiger Verkündung - ohne "Veto" des Bundespräsidenten ;-) - ist mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2007 zu rechnen.
Die Änderung umfaßt neben den großen Änderungen im Bereich der Bauleitplanung zumindest am Rande auch die bauaufsichtlich relevanten Bereich der §§ 30 - 36 BauGB.
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bauwesen und Stadtentwicklung
Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 27.12.2006.
Edit 27.12.2006: Verkündungshinweis hinzugefügt.