Hier stehen Entwicklungen, die entweder eingestellt wurden oder die wegen langer Pausen nicht mehr beobachtet werden.
Soweit sich aus Entwicklungen konkrete Vorschriften ergeben, finden Sie sie bei den Vorschriftenänderungen wieder.
Die EU-Kommission weist die deutschen Behörden darauf hin, dass die Planungsvorschriften für großflächige Einzelhandelsbetriebe, die in den entsprechenden Gesetzen für Nordrhein-Westfalen und die Region Stuttgart enthalten sind, die Niederlassung von Einzelhandelsbetrieben mit einem bestimmten Warensortiment außerhalb zentraler Versorgungsbereiche einschränken und von einer Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen abhängig machen. Die EU-Kommission sieht auch die Gefahr, dass das neue Gesetz eine ordnungsgemäße Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende 2009 abgeschlossen sein muss, behindern könnte. Deshalb hat die EU-Kommission ein offizielles Auskunftsersuchen an Deutschland gerichtet. Sie möchte prüfen, ob die fraglichen Maßnahmen mit der in Artikel 43 EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit vereinbar sind. Erhält die EU-Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ abgeben.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet dazu in ihrer Ausgabe vom 11.09.2009.
Die weitere Entwicklung wird beobachtet.
Das Aktenzeichen des Vetrtragsverletzungsverfahren soll Nr. 2008/4946 lauten.
Allerdings war heute auch mit dem Aktenzeichen nicht herauszufinden, ob es weitere Entwicklungen und/oder eine Stellungnahme der Bundesrgierung gibt (irgendwo hatte ich das - unbelegt - aufgeschnappt).
Im NRW-Landtag hat die Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie im Rahmen einer Kleinen Anfrage ihren Kenntnisstand mitgeteilt, der sich aus einer diesbezüglichen Beteiligung durch die Bundesregierung ergibt.
Die Bundesregierung hat der Kommission nach Abstimmung mit den betroffenen Ländern mitgeteilt, dass die in Frage stehenden deutschen Vorschriften gemeinschaftsrechtskonform seien; insbesondere verstießen sie weder gegen die europäische Niederlassungsfreiheit noch gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. (...)
Nachdem die Bundesregierung der Kommission zwei mit den betroffenen Ländern abgestimmte Stellungnahmen übersandt hat, stimmen sich laut Auskunft der ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel die Kommissionsdienststellen zurzeit intern über
das weitere Vorgehen ab. Anschließend wird die Kommission von sich aus auf die Bundesregierung zukommen; hinsichtlich des Zeitraums liegen noch keine Erkenntnisse vor.