LEPro: Auskunftsersuchen der EU-Kommission
Verfasst: 16.09.2009, 23:22
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 25.06.2009 (IP/09/1002):
Die weitere Entwicklung wird beobachtet.
Das Aktenzeichen des Vetrtragsverletzungsverfahren soll Nr. 2008/4946 lauten.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet dazu in ihrer Ausgabe vom 11.09.2009.Errichtung von Einzelhandelsbetrieben
Die EU-Kommission weist die deutschen Behörden darauf hin, dass die Planungsvorschriften für großflächige Einzelhandelsbetriebe, die in den entsprechenden Gesetzen für Nordrhein-Westfalen und die Region Stuttgart enthalten sind, die Niederlassung von Einzelhandelsbetrieben mit einem bestimmten Warensortiment außerhalb zentraler Versorgungsbereiche einschränken und von einer Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen abhängig machen. Die EU-Kommission sieht auch die Gefahr, dass das neue Gesetz eine ordnungsgemäße Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende 2009 abgeschlossen sein muss, behindern könnte. Deshalb hat die EU-Kommission ein offizielles Auskunftsersuchen an Deutschland gerichtet. Sie möchte prüfen, ob die fraglichen Maßnahmen mit der in Artikel 43 EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit vereinbar sind. Erhält die EU-Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ abgeben.
Die weitere Entwicklung wird beobachtet.
Das Aktenzeichen des Vetrtragsverletzungsverfahren soll Nr. 2008/4946 lauten.