Novellierung der Hochhausverordnung (HochhVO)
Verfasst: 01.10.2009, 15:19
Nach aktueller Information des MBV ist das Verfahren für eine neue Verordnung über den Bau und Betrieb von Hochhäusern in NRW fast abgeschlossen. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen, nach Prüfung durch die Normenprüfstelle des Innenministeriums, nach Notifizierung durch die EU und schließlich nach Billigung des Ministers steht derzeit noch die Anhörung des zuständigen Landtagsausschusses aus, die voraussichtlich am 12.11.09 stattfinden wird. Das Inkrafttreten ist für den 28.12.2009 vorgesehen.
Die novellierte Hochhausverordnung wird künftig Bestandteil der neuen "Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten" (Sonderbauverordnung - SBauVO) sein, dessen Inhalt wie folgt aufgebaut ist:
Teil 1: Versammlungsstätten (§§ 1 - 46)
Teil 2: Beherbergungsstätten (§§ 47 - 58)
Teil 3: Verkaufsstätten (§§ 59 - 87)
Teil 4: Hochhäuser (§§ 88 - 116)
Teil 5: Garagen (§§ 117 - 138)
Teil 6: Betriebsräume für elektrische Anlagen (§§ 139 - 145)
Teil 7: Schlussvorschriften (§ 146)
Die novellierte Hochhausverordnung wird künftig Bestandteil der neuen "Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten" (Sonderbauverordnung - SBauVO) sein, dessen Inhalt wie folgt aufgebaut ist:
Teil 1: Versammlungsstätten (§§ 1 - 46)
Teil 2: Beherbergungsstätten (§§ 47 - 58)
Teil 3: Verkaufsstätten (§§ 59 - 87)
Teil 4: Hochhäuser (§§ 88 - 116)
Teil 5: Garagen (§§ 117 - 138)
Teil 6: Betriebsräume für elektrische Anlagen (§§ 139 - 145)
Teil 7: Schlussvorschriften (§ 146)