LEPro § 24a: Umsetzung der Ochtrup-Entscheidung (FOC)
Verfasst: 07.10.2009, 20:48
Wenig überraschend wird § 24a Absatz 1 Satz 4 LEPro, wonach Dabei Hersteller-Direktverkaufszentren mit mehr als 5.000 qm Verkaufsfläche in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ausgewiesen werden dürfen, nach einem aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung aufgehoben.
Sie vollzieht damit die Rechtsprechung des Urteil VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 26.08.2009, Az. VerfGH 18/08 zum FOC Ochtrup nach.
Überraschend ist nur der gut getarnte Standort dieser Änderung im Zweiten Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, LT-Drs. 14/9853.
Für Sie aufgespürt ...
Zu den Vorgangsdaten beim Landtag...
Sie vollzieht damit die Rechtsprechung des Urteil VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 26.08.2009, Az. VerfGH 18/08 zum FOC Ochtrup nach.
Überraschend ist nur der gut getarnte Standort dieser Änderung im Zweiten Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, LT-Drs. 14/9853.
Für Sie aufgespürt ...
Zu den Vorgangsdaten beim Landtag...