BLB-Gesetz: Ministerielle Aufsicht zum Finanzministerium
Verfasst: 13.10.2009, 18:53
Als LT-Drs. 14/9956 gibt es auf den Internetseiten des Landtags den Gesetzentwurf der Lanesregierung zur Änderung des BLB-Gesetzes. Zentrales Anliegen ist die Konzentration der ministeriellen Aufsicht beim Finanzministerium (teilweise liegt sie derzeit für Bauvorhaben des Bundes bei der Oberfinanzdirektion Münster).
Im Entwurf heißt es auch:
Weil das Gesetz die kommunalen Bauaufsichtsbehörden nur am Rande betrifft, wird der Vorgang nur lose beobachtet. Eine Information über das Vorschriften-Update ist nicht vorgesehen - wenn Sie nicht mit einem entsprechenden Antwort-Beitrag darum bitten.
Im Entwurf heißt es auch:
Argwohn können die zugehörigen Formulierungen in der Gesetzesbegründung wecken:Zur Gewährleistung der städtebaulichen Qualitäten der Baumaßnahmen hat der BLB NRW vor einer Investitionsentscheidung
und/oder Einleitung der formalen Planung von Maßnahmen mit stadtbildprägender Bedeutung das Benehmen mit dem für Bauangelegenheiten zuständigen Ministerium herzustellen.
Qualität nur noch gegen Extra-Bezahlung? Das könnte ein Rückschritt werden.Soweit die Gewährleistung der städtebaulichen Qualitäten und damit die Umsetzung der baupolitischen Ziele des Landes mit Mehrkosten verbunden ist, zu deren Übernahme der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen nicht verpflichtet ist und die seine Wettbewerbsposition beeinträchtigen, sind ihm zum Ausgleich in dem erforderlichen Umfang im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsplan für diese Zwecke etatisierten Haushaltsmittel Zuwendungen zu gewähren.
Weil das Gesetz die kommunalen Bauaufsichtsbehörden nur am Rande betrifft, wird der Vorgang nur lose beobachtet. Eine Information über das Vorschriften-Update ist nicht vorgesehen - wenn Sie nicht mit einem entsprechenden Antwort-Beitrag darum bitten.