DVO-BauGB bereinigt
Verfasst: 07.12.2009, 10:31
Die Änderung ist inzwischen beschlossen und im GVBl. Nr. 32 vom 04.12.2009, S. 624 bekanntgemacht.
Sie ist damit am 5. Dezember 2009 in Kraft getreten.
Eine entsprechende Information wird mit dem nächsten Vorschriften-Update erfolgen.
Sie ist damit am 5. Dezember 2009 in Kraft getreten.
- Die bisherige Zuständigkeitszuweisung für die Ersetzung des rechtswidrig versagten gemeindlichen Einvernehmens ist unter Verweis auf die spezielle Regelung im Bürokratieabbaugesetz I hier gestrichen worden.
- Die Zuständigkeitsregelung für die Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln ist etwas allgemeiner gefaßt worden.
- Die Berichtspflicht in § 17 wurde langfristig auf einen Fünf-Jahres-Takt festgelegt.
Eine entsprechende Information wird mit dem nächsten Vorschriften-Update erfolgen.