GO-Änderung Bauaufsichtsbehörde: Bald ab 20.000 Einwohnern?
Verfasst: 29.01.2007, 11:13
Der am 24. Januar 2007 vorgestellte Gesetzentwurf zur Reform der Gemeindeordnung beinhaltet mindestens einen Punkt, der auch für die Bauaufsichtsbehörden interessant werden könnte:
Demnächst sollen Gemeinden auf Antrag bereits bei mehr als 20.000 Einwohnern zur mittleren kreisangehörigen Stadt bestimmt werden können. Damit würden sie - unter anderem - gem. § 60 Abs. 1 Nr. 3 a BauO NRW untere Bauaufsichtsbehörden werden.
Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 2 der GO in der Fassung des Referentenentwurfes.
Zur ausführlichen Vorstellung des Gesetzentwurfes durch das Innenministerium des Landes
Demnächst sollen Gemeinden auf Antrag bereits bei mehr als 20.000 Einwohnern zur mittleren kreisangehörigen Stadt bestimmt werden können. Damit würden sie - unter anderem - gem. § 60 Abs. 1 Nr. 3 a BauO NRW untere Bauaufsichtsbehörden werden.
Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 2 der GO in der Fassung des Referentenentwurfes.
Zur ausführlichen Vorstellung des Gesetzentwurfes durch das Innenministerium des Landes