BauGB § 35: Änderung des Außenbereichserlasses
Verfasst: 29.12.2011, 14:06
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
mit Änderungserlass vom 21.12.2011, der mit Wirkung vom 30.12.2011 in Kraft tritt, hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW u.a. den sog. "Außenbereichserlass" vom 27.10.2006 geändert. Der an die Oberen Bauaufsichtsbehörden bereits per E-Mail übersandte Änderungserlass wird in Kürze im Ministerialblatt des Landes NRW veröffentlicht und ist dann auch über die Homepage des Ministeriums unter http://www.mwebwv.nrw.de abrufbar.
mit Änderungserlass vom 21.12.2011, der mit Wirkung vom 30.12.2011 in Kraft tritt, hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW u.a. den sog. "Außenbereichserlass" vom 27.10.2006 geändert. Der an die Oberen Bauaufsichtsbehörden bereits per E-Mail übersandte Änderungserlass wird in Kürze im Ministerialblatt des Landes NRW veröffentlicht und ist dann auch über die Homepage des Ministeriums unter http://www.mwebwv.nrw.de abrufbar.