Im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 1 vom 12.01.2012 macht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Technische Regeln bekannt.
Technische Regeln; ASR A1.6: Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände.
Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gilt mit ihrer Bekanntmachung die alte Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) ASR 8/4 "Lichtdurchlässige Wände" nicht weiter fort.
Im Internet sind diese Richtlinien auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gut dokumentiert zu finden.
ArbStättV ASR Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
- Sebastian Veelken
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