BauGB-Novelle - Zweiter Teil -
Verfasst: 05.03.2012, 17:43
Der Referentenentwurf zum 2. Teil der BauGB-Novelle ("Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Stadten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts") wurde am 14.02.2012 an die Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt. Das förmliche Gesetzgebungsverfahren soll noch in 2012 abgeschlossen werden.
Wesentliche Neuregelungen im BauGB sind die Vorrangigkeit der städtebaulichen Entwicklung durch Maßnahmen der Innenentwicklung, die ausdrückliche Darstellungsmöglichkeit zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan, Steuerungsmöglichkeiten zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten, ein weiteres Abweichen vom Gebot des Einfügens im unbeplanten Innenbereich sowie eine Regelung für gewerbliche Intensivtierhaltungsanlagen.
Im Zusammenhang mit der Änderung der Baunutzungsverordnung ist neben der beabsichtigten generellen Zulässigkeit von Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten geplant, den Vollgeschossbegriff bundesrechtlich zu definieren und die Obergrenzen zum Maß der baulichen Nutzung noch flexibler zu gestalten.
Entwurf siehe unter:
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/content ... 2-2012.pdf
Wesentliche Neuregelungen im BauGB sind die Vorrangigkeit der städtebaulichen Entwicklung durch Maßnahmen der Innenentwicklung, die ausdrückliche Darstellungsmöglichkeit zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan, Steuerungsmöglichkeiten zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten, ein weiteres Abweichen vom Gebot des Einfügens im unbeplanten Innenbereich sowie eine Regelung für gewerbliche Intensivtierhaltungsanlagen.
Im Zusammenhang mit der Änderung der Baunutzungsverordnung ist neben der beabsichtigten generellen Zulässigkeit von Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten geplant, den Vollgeschossbegriff bundesrechtlich zu definieren und die Obergrenzen zum Maß der baulichen Nutzung noch flexibler zu gestalten.
Entwurf siehe unter:
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/content ... 2-2012.pdf