Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Konzentration im Bereich
Verfasst: 20.03.2007, 14:37
... des Widerspruchsverfahrens
Dieser Gesetzentwurf ist nicht identisch mit dem Anfang März vom Landtag beschlossenen Bürokratiebbaugesetz I!
Also: Abweichend von der gerade erst beschlossenen Regelung durch das Bürokratieabbaugesetz I, das am 15. April 2007 in Kraft treten soll, will die Landesregierung jetzt noch einmal Änderungen am Widerspruchsverfahren vornehmen.
Durch das "Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Konzentration im Bereich des Widerspruchsverfahrens" soll das Widerspruchsverfahren in den meisten Rechtsbereichen vollständig entfallen.
Im Unterschied zu der Regelung im Bürokratieabbaugesetz I soll nach der jetzt geplanten weiteren Änderung aber der Drittwiderspruch im Baubereich erhalten bleiben.
Die Pressemitteilung auf den Seiten des Innenministeriums dürfte sich auf diese zweite Änderung beziehen.
Dieser Gesetzentwurf ist nicht identisch mit dem Anfang März vom Landtag beschlossenen Bürokratiebbaugesetz I!
Also: Abweichend von der gerade erst beschlossenen Regelung durch das Bürokratieabbaugesetz I, das am 15. April 2007 in Kraft treten soll, will die Landesregierung jetzt noch einmal Änderungen am Widerspruchsverfahren vornehmen.
Durch das "Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Konzentration im Bereich des Widerspruchsverfahrens" soll das Widerspruchsverfahren in den meisten Rechtsbereichen vollständig entfallen.
Im Unterschied zu der Regelung im Bürokratieabbaugesetz I soll nach der jetzt geplanten weiteren Änderung aber der Drittwiderspruch im Baubereich erhalten bleiben.
Die Pressemitteilung auf den Seiten des Innenministeriums dürfte sich auf diese zweite Änderung beziehen.