DSchG: Bodendenkmal - Veranlasserhaftung
Verfasst: 18.03.2013, 20:24
Die geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes (LT DRs. 16/227) dürfte Bauaufsichtsbehörden nicht unbedingt im Genehmigungsverfahren betreffen, ist aber vielleicht zumindest als Blick über den Tellerrand von Interesse:
Im DSchG sollen
Zur Verfahrensübersicht beim Landtag
P.S.:
Der Gesetzentwurf befasst sich außerdem - abseits des Baurechts - mit der Einrichtung eines Schatzregals. Wer dabei an Billy-Regale voller Goldmünzen denkt, liegt falsch :wink:
Es geht darum, dass das Eigentum an beweglichen Denkmälern und Funden von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung ("Schatzfunden") dem Land zuspricht.
Im DSchG sollen
Die Änderung ist Reaktion auf die Rechtsprechung des OVG NRW, die die bisher - ohne besondere Ermächtigungsgrundlage - bereits landesweit in diesem Sinne praktizierte Vorgehensweise als rechtsfehlerhaft beanstandet hatte.Projektträger im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren wieder für die von ihnen verursachten Kosten
bei der Veränderung von Bodendenkmälern herangezogen [werden]
Zur Verfahrensübersicht beim Landtag
P.S.:
Der Gesetzentwurf befasst sich außerdem - abseits des Baurechts - mit der Einrichtung eines Schatzregals. Wer dabei an Billy-Regale voller Goldmünzen denkt, liegt falsch :wink:
Es geht darum, dass das Eigentum an beweglichen Denkmälern und Funden von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung ("Schatzfunden") dem Land zuspricht.