BauO § 45: Dichtheitsprüfung ins Landeswassergesetz
Verfasst: 26.03.2007, 13:07
Nach einer Pressemitteilung des Landesumweltministeriums vom 14. Februar 2007 wird an der Verlagerung der Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen aus der Bauordnung heraus und in das Landeswassergesetz hinein weiter gearbeitet.
http://www.presseservice.nrw.de/presse2 ... MUNLV2.php
Aus dem Text der Pressemitteilung:
http://www.presseservice.nrw.de/presse2 ... MUNLV2.php
Aus dem Text der Pressemitteilung:
Edit 22.06.2007: In der Sache hat sich bislang nichts öffentlich Wahrnehmbares getan. Das Gesetz wird in der Landtagsdokumentation noch nicht aufgeführt, vielmehr wird weiterhin ausschließlich die Pressemitteilung zitiert (heute kontrolliert).Die Dichtheitsprüfung von privaten Schmutzwasserleitungen ist derzeit in § 45 der Landesbauordnung NRW geregelt. Da die Zielsetzung der Regelung vorrangig dem Gewässerschutz zuzurechnen ist, sollen diese Vorgaben in das Wasserrecht überführt werden. Der Umweltminister erwartet davon positive Effekte für den Gewässerschutz.