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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes

Verfasst: 10.06.2014, 18:48
von Sebastian Veelken
Im MBl. vom 30.05.2014 sind die aktualisierten Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes veröffentlicht. Die Stundensätze wurden mit Wirkung ab 01.06.2014 durchgängig deutlich um 7 - 10 Euro erhöht.
Sie betragen danach für den

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           	ab 01.06.2013	01.06.2014	Differenz
höheren Dienst	  73,00	   80,00       	7,00
gehobenen Dienst	58,00	   67,00       	9,00
mittleren Dienst	49,00	   59,00       	10,00
einfachen Dienst	35,00	   43,00       	8,00

Achtung:
Dies Übersicht ist nicht zu verwechseln mit der Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Letztere sind für die Bauaufsichtsbehörden ungleich bedeutender und werden meist im zweiten Halbjahr aktualisiert.

Richtwerte Verwaltungsaufwand erneut geändert - gesenkt

Verfasst: 22.09.2014, 21:57
von Sebastian Veelken
Zu meiner Überraschung wurden die o.a. Richtwerte mit Wirkung ab heute (22.09.2014) ein zweites Mal für das laufende Jahr 2014 geändert.
Dabei wurden alle Werte um einheitlich 2 Euro gesenkt (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... d_id=14555). Angesichts einer absehbaren Besoldungsanpassung im Beamtenbereich scheint das erst einmal überraschend, die Einheitlichkeit scheint eher auf einen Fehler im Berechnungsverfahren hinzudeuten - Einzelheiten sind mir aber nicht bekannt.

Die oben bereits erwähnte Anpassung der Rohbauwerte und Stundensätze für den Baubereich ist noch nicht erfolgt.