Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
Verfasst: 10.06.2014, 18:48
Im MBl. vom 30.05.2014 sind die aktualisierten Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes veröffentlicht. Die Stundensätze wurden mit Wirkung ab 01.06.2014 durchgängig deutlich um 7 - 10 Euro erhöht.
Sie betragen danach für den
Achtung:
Dies Übersicht ist nicht zu verwechseln mit der Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Letztere sind für die Bauaufsichtsbehörden ungleich bedeutender und werden meist im zweiten Halbjahr aktualisiert.
Sie betragen danach für den
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ab 01.06.2013 01.06.2014 Differenz
höheren Dienst 73,00 80,00 7,00
gehobenen Dienst 58,00 67,00 9,00
mittleren Dienst 49,00 59,00 10,00
einfachen Dienst 35,00 43,00 8,00
Achtung:
Dies Übersicht ist nicht zu verwechseln mit der Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Letztere sind für die Bauaufsichtsbehörden ungleich bedeutender und werden meist im zweiten Halbjahr aktualisiert.