Rechtsanwaltsgebühren prüfen: Streitwertkatalog nutzen
Verfasst: 21.05.2007, 13:15
Insbesondere nach Abschluss eines Widerspruchsverfahrens, aber mitunter auch in anderen Konstellationen gilt es den von einem Rechtsanwalt festgesetzten Streitwert auf seine Billigkeit hin zu prüfen.
dabei hilft der "Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit", der in seiner aktuellen Fassung (Stand 2004) die Streitwerte auch in bauaufsichlichen Angelegenheiten detailliert regelt (ab Nr. 9, Seite 6 f.).
Er ist auf der Internetseite des BVerwG zu finden.
(Toter alter Link entfernt)
dabei hilft der "Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit", der in seiner aktuellen Fassung (Stand 2004) die Streitwerte auch in bauaufsichlichen Angelegenheiten detailliert regelt (ab Nr. 9, Seite 6 f.).
Er ist auf der Internetseite des BVerwG zu finden.
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