Der BGH betont in einem Urteil vom 11.01.2007, Az. III ZR 302/05 die Verpflichtung des Staates zur ordnungsgemäßen Ausstattung seiner Behörden mit ausreichendem Personal. Diese Verpflichtung sei drittschützend. Unter dem Aspekt des Organisationsverschuldens kommt eine Haftung für daraus resultierende Schäden in Betracht.
Konkret ging es hier um eine Bearbeitungsdauer einer Grundbucheintragung von einem Jahr und acht Monaten durch das Grundbuchamt bei einem Amtsgericht - von derart katastrophalen Laufzeiten sollten die Bauaufsichtsbehörden weit entfernt sein.
Pressemitteilung:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... pm&Blank=1
Volltext: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf