Personenmehrheiten im bauaufsichtlichen Verfahren

Themen (v.a.) für Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden.
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Sebastian Veelken
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Registriert: 11.09.2006, 21:46
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Personenmehrheiten im bauaufsichtlichen Verfahren

Beitrag von Sebastian Veelken »

Wer muß eigentlich den Antrag unterschreiben bzw. an wen wird ein Bescheid adressiert?
Diese Übersicht befaßt sich mit der Frage der Vertretungsbefugnis beim Bauantrag
(„Wer muß unterschreiben, wenn ... Bauherr ist?“), der Vertretungsbefugnis bei Baulast und Nachbarzustimmung („Wer muß unterschreiben, wenn ... Eigentümer ist?“) und der Beteiligungsfähigkeit
als jur. Person bzw. Vereinigung? (Kann ein Bescheid
an ... adressiert werden?)
Außerdem verweist sie auf das maßgebliche Register, in dem die jeweiligen Vertretungsverhältnisse verbindlich festgehalten werden.
AG, Arge, BGB-Gesellschaft, eG, Eheleute, Familie, Firma, GbR, GmbH, Stiftung, WEG-Gemeinschaft u.v.m.
Zur Ãœbersicht Personenmehrheiten im bauaufsichtlichen Verfahren (PDF)
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