Vorschriftenänderungen Baurecht im Jahr 2005

Vorschriftenänderungen im Jahr 2006 finden Sie hier in der Art eines Archivs. Die Themen sind für die Diskussion geschlossen
Gesperrt
Benutzeravatar
Sebastian Veelken
Beiträge: 925
Registriert: 11.09.2006, 21:46
Wohnort: Düsseldorf

Vorschriftenänderungen Baurecht im Jahr 2005

Beitrag von Sebastian Veelken »

Die nachfolgenden Vorschriftenänderungen auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts in Nordrhein-Westfalen, sind im Jahr 2005 in Kraft getreten.
Die Übersicht befaßt sich vor allem mit NRW-Landesrecht (Landesbauordnung und zugehörige Verordnungen), jedoch auch mit Bundesrecht (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, sonstiges öffentliches Recht) soweit dieses für das Baugenehmigungsverfahren von Bedeutung ist.

Die Liste der Vorschriftenänderungen ist chronologisch in absteigender Folge sortiert, beginnend mit der letzten Änderung.

BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 c:
Weitere Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist

Mit der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wurde die Sieben-Jahres-Frist als Voraussetzung für eine begünstigte Nutzungsänderung im Außenbereich bis zum 31.12.2008 ausgesetzt.
GVBl. Nr. 45 vom 29.12.2005, S. 952
In Kraft ab 29.12.2005

BauO § 54 ff.:
Geltungsdauer der Schulbaurichtlinie verlängert

Die Geltungsdauer der Schulbaurichtlinie wurde über den 31.12.2005 hinaus bis zum 31.12.2010 verlängert
MBl. NRW 2005 Nr. 50, S. 1310.
In Kraft ab 25.11.2005

GebG NRW:
Rohbauwerte und Stundensätze bleiben für 2006 unverändert

MBl. NRW 2005 Nr. 46 S. 1219 f.
In Kraft ab 26.10.2005

DVO BauGB § 2a:
Ersatzloser Wegfall des Zustimmungserfordernisses für Außenbereichsvorhaben

GVBl. NRW Nr. 37 vom 12.10.2005, S. 818
In Kraft ab 13.10.2005

GebG, AVerwGebO:
Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung

U.a. wurde Tarifstelle 30.3 (Versand von Akten) geändert. Soweit ersichtlich ist allerdings aus bauaufsichtlicher Sicht nur ein Randbereich - die TS 30.3. Versendung von Akten in bestimmten Verfahren - betroffen.
GVBl. Nr. 35 vom 27.09.2005, S. 762 ff.
In Kraft ab 27.09.2005

BauO § 61 u.a.:
Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden

Für die Bauaufsicht ist das Ministerium für Bauen und Verkehr zuständig.
GVBl. Nr. 33 vom 09.09.2005, S. 732 - Änderungen, 733 - Neufassung- ff.
In Kraft ab 09.09.2005

4. BImSchV, UVPG Bund: Änderung bezüglich Windenergieanlagen ab 50 m Höhe.
BGBl. Nr. 35 vom 24.06.2005, S. 1687 ff.
In Kraft ab 01.07.2005

BauO § 3 u.a.:
Einführung technischer Baubestimmungen:

Neue Fassung, Anlage, Anhang zur Anlage
Bitte achten Sie darauf, dass es sich im GVBl NRW-Online um drei Dokumente handelt!
MBl. Nr. 28 vom 24.06.2005, S. 698 ff
In Kraft ab 24.06.2005

AEG u.a.:
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

U.a. wurde die Freistellung von Bahnbetriebszwecken (früher: Freigabe, Entwidmung) jetzt in § 23 AEG ausführlich geregelt
BGBl. I Nr. 24 vom 29.04.2005, S. 1138 ff.
In Kraft ab 30.04.2005

BauGB u.a.:
Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes

U.a. Änderung von § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 BauGB: Hochwasserschutz ist öffentlicher Belang.
Die Änderung ist nicht mit der annähernd gleichzeitigen Änderung des Landeswassergesetzes abgestimmt. Das LWG verstößt deshalb nunmehr teilweise gegen das WHG als höherrangiges Recht.
BGBl. I Nr. 26 vom 09.05.2005
In Kraft ab 10.05.2005

LWG:
Bauverbot in festgesetzten und faktischen Ãœberschwemmungsgebieten

Änderung u.a von §§ 112 ff. Landeswassergesetz.
Aus der Regelung ergibt sich ab sofort ein Bauverbot in »faktischen« Überschwemmungsgebieten. Das sind solche, die zwar nicht förmlich festgesetzt sind, die aber in bestimmten Arbeitskarten der behörde als Überschemmungsgebiete dargestellt sind. Ein (anderer) Teil der Änderungen verstößt gegen das am 10.05.2005 geänderte WHG des Bundes als höherrangiges Recht
In Kraft ab 11.05.2005

AVerwGebO:
Änderung der Verwaltungsgebührenordnung

In Kraft ab 22.04.2005

VerwGebO, AGT:
Bekanntmachung der Stundensätze und Rohbauwerte ab 01.01.2005

Rohbauwerte und Stundensatz ab 01.01.2005
In Kraft ab 01.01.2005 (MBl. 2004, 791)
Gesperrt