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Ladenöffnungsgesetz: Neue Betriebszeiten!

Verfasst: 21.11.2006, 13:49
von Sebastian Veelken
Mit dem "Ladenöffnungsgesetz" entfallen die bisherigen Ladenschlußzeiten. Es ist daher grundsätzlich möglich, einen Laden zur Nachtzeit (= nach 22 Uhr) geöffnet zu halten.
Mit Blick auf das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme sollten daher die Betriebszeiten für Ladenlokale im Baugenehmigungsverfahren ordnungsgemäß berücksichtigt werden.
Die Bauaufsichtsbehörde wird nicht mehr ungeprüft davon ausgehen können, daß die Werte für Nachtzeiten "automatisch" eingehalten sind.
GVBl. Nr. 31 vom 20.11.2006, S. 516 ff.