BauGB: Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben

Vorschriftenänderungen im Jahr 2006 finden Sie hier in der Art eines Archivs. Die Themen sind für die Diskussion geschlossen
Gesperrt
Benutzeravatar
Sebastian Veelken
Beiträge: 925
Registriert: 11.09.2006, 21:46
Wohnort: Düsseldorf

BauGB: Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben

Beitrag von Sebastian Veelken »

Nach dem Bundestag hat am 15.12.2006 auch der Bundesrat dem "Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte " zugestimmt. Die Änderung des BauGB ist insoweit beschlossene Sache, jedoch noch nicht verkündet und damit auch noch nicht in Kraft getreten.
Wegen der besonderen Bedeutung der Änderung wird hier indes bereits vor Inkraftreten darauf hingewiesen.
Bei rechtzeitiger Verkündung - ohne "Veto" des Bundespräsidenten ;-) - ist mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2007 zu rechnen.
Die Änderung umfaßt neben den großen Änderungen im Bereich der Bauleitplanung zumindest am Rande auch die bauaufsichtlich relevanten Bereich der §§ 30 - 36 BauGB.

Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bauwesen und Stadtentwicklung

Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 27.12.2006.

Edit 27.12.2006: Verkündungshinweis hinzugefügt.
Zuletzt geändert von Sebastian Veelken am 27.12.2006, 11:54, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Sebastian Veelken
Beiträge: 925
Registriert: 11.09.2006, 21:46
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das Gesetz wurde im BGBl Nr. 64 vom 27.12.2006, S. 3316 ff. bekanntgemacht und tritt damit am 28. Dezember 2006 in Kraft.

Neben den namensgebenden Änderungen bei den Vorschriften über die Bauleitplanung beinhaltet es auch Änderungen der §§ 33 - 35 BauGB über die Zulässigkeit von Vorhaben. Zu nennen ist hier insbesondere die Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 34 Abs. 3 a BauGB auf Wohngebäude.
Gesperrt