Altes Bauplanungsrecht: Aufbaugesetz, Fluchtliniengesetz

Hier finden Sie in loser Folge kleinere Artikel zum öffentlichen Baurecht in Nordrhein-Westfalen.
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Sebastian Veelken
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Altes Bauplanungsrecht: Aufbaugesetz, Fluchtliniengesetz

Beitrag von Sebastian Veelken »


Das Baugesetzbuch bzw. sein Vorgänger, das Bundesbaugesetz, waren nicht die ersten Gesetze, die sich mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben beschäftigt haben. Im Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen gab es viel mehr auch vorher schon planungsrechtliche Vorgaben. Sie ergeben sich insbesondere aus dem preußischen Fluchtliniengesetz von 1875, aus den Baupolizeiverordnungen sowie - nach dem Krieg - aus dem Aufbaugesetz.

Weil die Vorschriften den Inhalt und die Schranken des Eigentums bestimmen, gelten viele ältere Pläne bis heute fort. So schlecht scheinen die Inhalte also nicht gewesen zu sein, wenn die heutigen Planungsämter der Städte keine Änderungen für erforderlich gehalten haben.

Diese Seite befaßt sich mit einigen der Vorläufernormen. Diese Gesetze sind zwar zumeist inzwischen selbst außer Kraft getreten, für das Verständnis (die Auslegung) älterer Pläne werden sie aber von Gerichten und Behörden immer noch herangezogen.

Erstes Problem für denjenigen, der sich mit solchen Fragen beschäftigen muß, ist deshalb zumeist die Beschaffung der richtigen Vorschriften.

Hier stehen einige von ihnen in chronologisch absteigender Folge.
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Sebastian Veelken
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Re: Altes Bauplanungsrecht: Aufbaugesetz, Fluchtliniengesetz

Beitrag von Sebastian Veelken »

Die Seite wurde aktualisiert, der Beitrag um zahlreiche Fundstellen zu historischen Baupolizeiverordnungen, v.a. auch der anderen Regierungsbezirke, ergänzt.
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