Wertverlust durch Bau auf Nachbargrundstück: Welche Ansprüche hat man?

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Sebastian Veelken
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Wertverlust durch Bau auf Nachbargrundstück: Welche Ansprüche hat man?

Beitrag von Sebastian Veelken »

Wenn ein angrenzendes Grundstück bebaut wird, machen sich die alteingesessenen Nachbarn häufig Sorgen darum, wie sich das Vorhaben auf ihr eigenes Grundstück und "dessen Wert" auswirken kann. "Es stört uns nicht, dass gebaut wird, aber unser Grundstück verliert an Wert", und deshalb sind wir dagegen" hört man mitunter.

Baurecht
Aus baurechtlicher Sicht ist dazu zu sagen:
Die tatsächlichen Auswirkungen eines Bauvorhabens sind durch das geltende Bauplanungs- und Bauordnungsrecht reglementiert und kanalisiert. Entweder hält sich das Vorhaben in diesen Grenzen, dann ist es rechtmäßig und genehmigungsfähig - und dann hat eine Klage des Nachbarn dagegen auch keine Aussicht auf Erfolg, wenn die verletzte Vorschrift zumindest auch den Zweck hat, den Nachbarn vor Beeinträchtigungen zu schützen ("drittschützende Norm"). Das ist z.B. ganz klar der Fall, wenn die Grenzabstände nicht eingehalten werden - und ebenso klar ausgeschlossen, wenn der Bauherr die Decken- oder Geländerhöhen zu niedrig ansetzt, so dass sich die Bewohner den Kopf stoßen oder von der Treppe zu fallen drohen.
Hält sich das Vorhaben nicht an das geltende Baurecht, dann sollte eigentlich bereits die Baugenehmigung nicht erteilt werden - jedenfalls aber kann der Nachbar dann mit Aussicht auf Erfolg klagen.

Immobilienpreis / Wertverlust
Es kann aber durchaus sein, dass sich auch ein legales Vorhaben auf den Martkpreis auswirkt: Wenn man von einem Einfamilienhaus bislang in einen hübschen Wald blickt, dann ist der Marktpreis unter Umständen höher als wenn nach der Realisierung eines Bebauungsplanes dieser Wald durch eine Siedlung aus Hochhäusern ersetzt wurde.
Das liegt daran, dass der typische Immobilienpreis sich mitunter nicht nur an der Rechtslage, sondern auch an tatsächlichen Gegebenheiten orientiert. Solche "Chancen" sind aber baurechtlich nicht geschützt. Es gibt also keinen Ausgleich für den gefühlten oder nachweisbaren Wertverlust, den eine Immobilie durch ein legales Bauvorhaben erleidet.
Und selbst bei einem illegalen Bauvorhaben wird sich der Nachbar immer fragen lassen müssen, ob er seine Abwehrrechte gegen das Vorhaben denn ordnungsgemäß genutzt hat.
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Sebastian Veelken
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Re: Wertverlust durch Bau auf Nachbargrundstück: Welche Ansprüche hat man?

Beitrag von Sebastian Veelken »

Dieser Beitrag ist auch nach der Änderung der Landesbauordnung vom 1. Januar 2019 unverändert richtig und aktuell.
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