Bauvorhaben genehmigungsfrei - was bedeutet das?

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Sebastian Veelken
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Bauvorhaben genehmigungsfrei - was bedeutet das?

Beitrag von Sebastian Veelken »

Was bedeutet es, wenn meine Baumaßnahme »genehmigungsfrei« ist, also keiner Baugenehmigung bedarf?
Die sog. Genehmigungsfreiheit nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen besagt nur, dass die Bauaufsichtsbehörde das Vorhaben nicht im Vorfeld daraufhin überprüfen muß, ob es mit dem geltenden Recht übereinstimmt. Daher braucht der Bauherr dafür auch keinen Bauantrag zu stellen.
Für die Einhaltung der geltenden inhaltlichen Anforderungen ist bei genehmigungsfreien Maßnahmen der Bauherr selbst verantwortlich (§ 60 Abs. 2 BauO NRW 2018):
§ 60 Grundsatz
(1) (...)
(2) Die Genehmigungsfreiheit nach den §§ 61 bis 63, 78 und 79 Absatz 1 Satz 1 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach § 64 entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.


Im Klartext: Sie müssen mit Ihrem Bau nicht vorher zur Bauaufsicht - aber dafür müssen Sie selbst gewährleisten, dass Sie alle Vorschriften einhalten, die dafür (trotzdem) gelten.
Das Problem dabei: Niemand sagt Ihnen jetzt, welche Vorschriften das alles sind - und als Laie haben Sie praktisch keine Chance, diese Vorschriften zu kennen, zu finden und zu verstehen.

So müssen Sie auch für genehmigungsfreie Maßnahmen unter anderem die Bebauungspläne sowie die Anforderungen an die Abstandsflächen aus § 6 BauO beachten. Gerade bei der Errichtung von Carports, Terrassenüberdachungen oder Gartenhäusern droht hier Ärger mit dem Nachbarn und mit der Bauaufsichtsbehörde!
Die genannten Beispiele zählen nämlich planungsrechtlich zu den sog. Nebenanlagen, und die werden in Bebauungsplänen häufig reglementiert oder sogar ganz ausgeschlossen. Außerdem sind solche Maßnahmen geradezu typischer Anlaß für Nachbarstreitigkeiten. Und weil man dafür keinen Architekten benötigt, wird gern in Unkenntnis der Vorschriften zu dicht bzw. zu viel an der Grenze gebaut.

Wenn sich ein Nachbar deshalb über Ihr Vorhaben bei der Bauaufsichtsbehörde "beschwert" und das Vorhaben nicht allen Vorschriften genügt, dann müssen Sie es wieder beseitigen...
Genehmigungsfreies Bauen ist deshalb nur etwas für Leute, die sich mit dem Baurecht am Orte gut auskennen.
Alle anderen müssen sich entweder beraten lassen (z. B. bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde) oder pokern, dass sie mit ihrem Vorhaben zufällig gegen keine Regel verstoßen oder dass es zumindest niemanden stört.
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Sebastian Veelken
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Re: Bauvorhaben genehmigungsfrei - was bedeutet das?

Beitrag von Sebastian Veelken »

Die Verweise in diesem Artikel wurden bereits auf die aktuell geltende BauO 2018 angepasst.
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