Baugenehmigungsgebühren nachprüfen

Hier finden Sie in loser Folge kleinere Artikel zum öffentlichen Baurecht in Nordrhein-Westfalen.
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Sebastian Veelken
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Baugenehmigungsgebühren nachprüfen

Beitrag von Sebastian Veelken »

Zumeist gleich mit der Baugenehmigung oder dem Vorbescheid erhält der Bauherr den Gebührenbescheid der Bauaufsichtsbehörde. Nicht selten fällt er höher aus als man erwartet hätte. Und wer dann gleich mal nachprüfen möchte, wonach sich die bauaufsichtlichen Gebühren berechnen, der stolpert schnell über Abkürzungen wie GebG, AVerwGebO und AGT bzw. TS.

Dieser Artikel soll wenigstens ein bißchen Licht ins Dunkel bringen und einige häufig wiederkehrende Fragen zu Baugenehmigungsgebühren ansprechen.

Was bedeuten die Abkürzungen im Gebührenbescheid?
  • GebG NRW
    ist das Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Zu finden im Bürgerservice Landesrecht des Innenministeriums NRW (direkt zum GebG)
    AVerwGebO NRW
    ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung. Zu finden im Bürgerservice Landesrecht des Innenministeriums NRW (Direkt zur AVerwGebO)
    AGT
    ist der Allgemeine Gebührentarif. Er »versteckt« sich in der Anlage zu der oben bereits genannten Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, die wiederum im Bürgerservice Landesrecht des Innenministeriums NRW oder im Justizportal des Landes NRW zu finden ist. Die meisten baurechtlichen Angelegenheiten sind bei Tarifstelle 02 des Allgemeinen Gebührentarifs geregelt.
    TS
    ist eine Tarifstelle des Allgemeinen Gebührentarifs und damit praktisch eine Untergliederung. Der Allgemeine Gebührentarif regelt landesweit alle vorstellbaren Gebührentatbestände - vom Arbeitsschutz bis Wohnungswesen. Die baurechtlichen Angelegenheiten sind ganz überwiegend in der Tarifstelle 2 geregelt. Diese Tarifstelle ist untergliedert mit bis zu vier Unterebenen (also z.B. TS 2.1.5.2)
Rahmengebühren

Gesetzlich nicht näher ausgestaltet sind die sog. Rahmengebühren, bei denen in der Gebührenordnung eine Gebühr von ... bis ... Euro vorgesehen ist.
Dazu gibt es jedoch Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände, an denen sich viele Kommunen (freiwillig) orientieren. Krasse Abweichungen von diesen Empfehlungen können u.U. den Gedanken nahelegen, dass die Festsetzung ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig erfolgt sein könnte.
Zu den Empfehlungen des Städtetages NRW...

Welche typischen Gebühren fallen für eine Baugenehmigung an?

Für eine Baugenehmigung ist in aller Regel eine Grundgebühr nach der TS 2.4.1 fällig, die je nach Verfahrensart unterschiedlich ermittelt wird. Für Änderungen bestehender baulicher Anlagen gilt hingegen TS 2.4.2, für Änderungen in der Nutzung die TS 2.4.3.

Nachträgliche Baugenehmigungen
...sind deutlich teurer, hier fällt nämlich nach das Dreifache der oben genannten Gebühr an (TS 2.8.1.1).

Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
Sie kosten zusätzliches Geld, berechnet nach TS 2.5.3. Über die schlichte Abweichung hinaus kostet die dazu ggf. erforderliche Beteiligung von Nachbarn (»Angrenzern«) nach TS 2.5.3.2 weitere 150 Euro pro Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks.

Wenn das Nachbargrundstück mehrere (Mit-)Eigentümer hat, wird es entsprechend teurer: Für jeden Miteigentümer fällt die Gebühr an.
Dabei ist nicht abschließend geklärt, ob die einzelnen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft jeweils einzeln zu berechnen sind, oder ob hier eine Zustimmung der WEG als solcher wie ein Angrenzer anzusehen ist: Die bisherige Rechtsprechung sah auch hier jeden im Grundbuch eingetragenen Sondereigentümer als Angrenzer an. Möglicherweise ändert sich diese Beurteilung aber demnächst, entsprechende Gerichtsverfahren sind anhängig.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Gebühr für einen Vorbescheid?
Auch für einen Vorbescheid ist eine Gebühr zu zahlen. Sie beläuft sich nach der TS 2.4.6 auf dort näher bestimmte Bruchteile der Gebühr, die für eine Baugenehmigung anfallen würde.

Besonderheit dabei ist, daß die Vorbescheidsgebühr teilweise angerechnet wird auf eine spätere Baugenehmigungsgebühr (Ermäßigung nach TS 2.3.4.). Die Haken:
  • Es erfolgt immer nur eine teilweise Anrechnung und
    die Bauvorlagen müssen im Wesentlichen identisch sein
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