Sachverständige: Listen rund um das Genehmigungsverfahren

Hier finden Sie in loser Folge kleinere Artikel zum öffentlichen Baurecht in Nordrhein-Westfalen.
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Sebastian Veelken
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Sachverständige: Listen rund um das Genehmigungsverfahren

Beitrag von Sebastian Veelken »

Im Bereich des Sachverständigenwesens tummeln sich zahlreiche verschiedene Berufsgruppen mit sehr unterschiedlichen Qualifikationen. Selbst Behördenmitarbeiter bemerken mitunter nicht oder erst sehr spät, dass ein bestimmter Sachverständiger gar nicht die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation hat.
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Das liegt daran, dass die Berufsbezeichnungen der Sachverständigen einander zum Verwechseln ähnlich sind: Zumindest in Nordrhein-Westfalen gibt es einen großen Unterschied zwischen der Bezeichnung »öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger« und »staatlich anerkannter Sachverständiger«. Nicht selten können Sachverständige auch mehrere verschiedene Qualifikationen nebeneinander vorweisen.

Wenn Sie von der Bauaufsichtsbehörde aufgefordert werden, Bescheinigungen oder Konzepte von bestimmten Sachverständigen einzuholen und vorzulegen, dann achten Sie genau auf die Bezeichnung! Vergleichen Sie dies mit der angegebenen Berufsbezeichnung Ihres potentiellen Auftragnehmers. Leider unterscheiden sich die Bezeichnungen auch noch von Bundesland zu Bundesland, so dass spätestens an der Landesgrenze die Verwirrung perfekt ist.
Notfalls sollten Sie sich bei der Architektenkammer oder Ingenieurkammer Bau des Bundeslandes vergewissern, in dem sich die zu prüfende Anlage befindet.

Staatlich anerkannte Sachverständige
Staatlich anerkannte Sachverständige übernehmen in Nordrhein-Westfalen bestimmte Prüfungstätigkeiten im Zuge von Bauvorhaben. Es gibt sie für die Gebiete
  • Standsicherheit
  • Schall- und Wärmeschutz sowie
  • Prüfung des baulichen Brandschutzes.
Listen der staatlich anerkannten Sachverständigen werden bei den jeweiligen Kammern geführt. Bitte beachten Sie die funktionalen Unterschiede: Im Baugenehmigungsverfahren sind nur »staatlich anerkannte Sachverständige« relevant, nicht aber »öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige«.
Für NRW finden Sie Namen und Anschriften v.a.
bei der Architektenkammer NRW, Stichwort: Informationen für Bauherren/Öffentlichkeit: Sachverständige (Übersicht)
im Einzelnen:Brandschutz und
Schall- und Wärmeschutz
bzw.
bei der Ingenieurkammer Bau , Stichworte: Bauherren, Service: Expertensuche.
Falls die jeweils zuletzt genannten direkten Links nicht funktionieren, gehen Sie bitte über die jeweils erstgenannten, allgemeineren Adressen: Die Kammern ändern bisweilen ihre Seitenstrukturen.

Sachverständige nach der TPrüfVO
Sachverständige nach der TPrüfVO(Bezirksregierung Düsseldorf), (relevant ist die »Liste der staatlich anerkannten Sachverständigen« sowie die »Sachverständigeliste andere Personen«). Die Liste (Stand: 21.11.2006) ist zwar nicht alphabetisch sortiert, läßt sich aber durchsuchen (Tastenkombination Strg + F).
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