Urteile und Beschlüsse in NRWE finden

Hier finden Sie in loser Folge kleinere Artikel zum öffentlichen Baurecht in Nordrhein-Westfalen.
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Sebastian Veelken
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Urteile und Beschlüsse in NRWE finden

Beitrag von Sebastian Veelken »

So finden Sie Entscheidungen von Gerichten in NRW

Unter der Adresse www.nrwe.de bietet das NRW-Justizportal eine kostenlos nutzbare Datenbank mit Entscheidungen der Gerichte in Nordrhein-Westfalen im Volltext an.
Leider sind keine direkten Links auf einzelne Entscheidungen aus der Datenbank erlaubt.
Daher müssen Sie stets die Suchmaske von NRWE benutzen, um eine Entscheidung aufzfinden. Nach den bisherigen Erfahrungen sind die Aktenzeichen am besten geeignet, um eine Entscheidung aufzufinden. Es kommt relativ selten vor, dass auch zu einem Aktenzeichen Entscheidungen von zwei oder mehr Gerichten gefunden werden.
Um Ihnen den Aufruf weiter zu erleichtern, wird das Aktenzeichen von Urteilen und Beschlüssen daher bei nrw-baurecht.de in spezieller Form wiedergegeben. Muster:

Code: Alles auswählen

06 O 007/08
Wenn Sie in der Passage auf "Alles auswählen" klicken, wird die gesamte Passage markiert. Mit der Tastenkombination "Strg+C" können Sie das Aktenzeichen dann in die Zwischenablage Ihres Computers kopieren. wenn Sie anschließend auf den angebotenen Link zu NRWE klicken, können Sie das Aktenzeichen mit "Strg + V" bequem in die
dortige Abfragemaske einfügen. Anschließend klicken Sie in dem Formular auf "Suchen" und bekommen das Ergebnis präsentiert.

Das ist der einfachste hier bekannte Weg, kostenlos an den Volltext wichtiger Entscheidungen zu gelangen...

Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht ist - wie der Name schon sagt - ein Bundesgericht, seine Entscheidungen stehen deshalb nicht in der nordrhein-westfälischen Sammllung. Das BVerwG veröffentlicht seine Entscheidungen seit Januar 2002 aber in einer eigenen, kostenlos nutzbaren Datenbank auf der Internetseite des BVerwG.

Ach bitte: Fragen Sie nie nach Entscheidungen des "BVG" - das gibt es in Deutschland nicht. Denn dahinter könnte sich sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht verbergen. Die Abkürzung wäre damit unbrauchbar. deshalb heißen die beiden Gerichte abgekürzt BVerwG und BVerfG.
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