Vorgarten pflastern...

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Sebastian Veelken
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Vorgarten pflastern...

Beitrag von Sebastian Veelken »

BildAus den unterschiedlichsten Gründen kommen Menschen auf die Idee, den Bereich vor ihrem Haus großräumig zu pflastern.
Sicher ist so ein "Vorplatz" leichter zu pflegen als ein Beet oder eine Rasenfläche. Vielleicht kann man auf dem so entstandenen Stellplatz vor dem Haus sogar noch sein Auto abstellen...
Im Interesse einer grünen und gestalteten Stadt liegt so etwas meist nicht. Viele Städte und Gemeinden und schieben solchen Pflasterungen oder gar asphaltierten Vorgartenbereichen einen Riegel vor und schreiben vor, dass Vorgärten auch als Gärten anzulegen ung zu unterhalten sind.

Das dürfen sie auch, es gibt gleich mehrere Regelungsmöglichkeiten, die dafür in Betracht kommen. Für Die Anlegung von Stellplätzen gelten zahlreiche Anforderungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, überdies muß auch die Zufahrt zu dem Stellplatz mit der Gemeinde geklärt werden, denn wer will schon ständig über eine hohe Bordsteinkante fahren.

Aber nicht erst das Abstellen eines Autos im Vorgarten kann die Bauaufsichtsbehörde auf den Plan rufen: Vielfach wird in Bebauungsplänen oder durch gesonderte Gestaltungssatzungen festgelegt, dass die sog. Vorgartenbereiche - also der Bereich zwischen der Straße und dem Haus - "gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind". Eine vollflächige Pflasterung wie auf dem Bild gehört dazu natürlich nicht. Über einen Steingarten kann man diskutieren und die Breite der Wege und Garagenzufahrten ist ebenfalls ein beliebter Streitpunkt.
Wichtig ist: Bevor Sie damit beginnen, Ihren Vorgarten zuzupflastern, sollten Sie sich vergewissern, dass das baurechtlich auch zulässig ist.
Der Verweis auf den einen oder anderen ebenfalls gepflasterten Bereich hilft da nicht weiter. Nicht immer werden die Bauaufsichtsbehörden sofort aufmerksam, mitunter werden sie erst nach dem zweiten oder dritten Fall tätig. Dass sie dann üblicherweise gegen alle illegalen Nutzungen gleichermaßen vorgehen, nützt Ihnen als Bauherr/Eigentümer dann meist wenig.
Am besten fragen Sie vor einer solchen Umgestaltung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nach. Wenn Sie etwas versierter sind oder (zu Unrecht) den Kontakt mit der Behörde scheuen, können Sie sich zumindest nach dem einschlägigen Bebauungsplan, etwaigen Gestaltungssatzungen (z.T. auch als Vorgartensatzung bezeichnet) erkundigen.
Wer einfach loslegt, riskiert, dass er die Pflasterung etc. nachher wieder entfernen muß. Dann war die ganze Arbeit für die Katz' und gebrauchte Steine lassen sich meist auch nicht mehr gut weiterverkaufen.
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