Erschließungskosten ... trägt ...der Verkäufer

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Sebastian Veelken
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Erschließungskosten ... trägt ...der Verkäufer

Beitrag von Sebastian Veelken »

Neulich beim Notar las ich diese Formulierung:
Erschließungskosten und Anlieger- bzw. Herstellungsbeiträge für Erschließungsanlagen, die bis heute ganz oder teilweise bautechnisch erstellt sind, trägt der Verkäufer, für später erstellte der Käufer.
Das klingt nach einer fairen Regelung. Man denkt zunächst, das alles, das jetzt da ist (und in der Örtlichkeit zu sehen, also z.B. Straße, Gehweg, Straßengrün...) nicht vom Käufer bezahlt wird - und alles, was noch hinzukommt muß der Käufer zahlen.

Die Regelung hat aber einen öffentlich-rechtlichen Pferdefuß:
Im Verhältnis zu der jeweiligen Gemeinde, die die genannten Beiträge erhebt, ist Beitragsschuldner immer derjenige, der im Zeitpunkt der Beitragserhebung (!) als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Das bedeutet, dass eine Straße zwar in der Örtlichkeit schon vorhanden sein kann, aber noch nicht abgerechnet ist. Das ist in vielen Gemeinden sogar der Regelfall, weil die Abrechnung immer erst nach endgültiger Herstellung und damit nach Erledigung auch der allerletzten Restarbeiten vorgenommen wird - und das ist nicht selten einige Jahre, nachdem die eigentliche Straße gebaut wurde.

Für einen Käufer bedeutet das, dass er an die Stadt die genannten Beiträger erst einmal bezahlen muß - und dann kann er versuchen, sich die entsprechenden Anteile von seinem Verkäufer zurückzuholen. Aussichten auf Erfolg hat das natürlich nur, wenn er den Verkäufer dann noch findet und dieser auch noch nicht insolvent ist - was im Immobilien- und Baubereich ja schon mal passieren kann.

Selbst bei einem solventen Verkäufer stellt sich dann aber die Frage nach der gerechten Kostenverteilung: Die Stadt rechnet nach dem von ihr gewünschten Modus ab - und der ist nicht notwendigerweise auf Jahre, Monate oder gar Tage genau bezogen. Sprich: Als Käufer kann man der Abrechnung nicht exakt entnehmen, welcher Teil der Kosten bis zum Datum des Kaufvertrages entstanden ist und welcher Teil später hinzugekommen ist.
Die meisten Kommunen sind aber so freundlich und schlüsseln auf Antrag zumindest ungefähr auf, wie sich die Beiträge zeitlich entwickelt haben.

(Dieser Beitrag wird noch vervollständigt)
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