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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes

Verfasst: 20.08.2007, 11:17
von infobot
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 1.8.2007 – 56-36.08.09:
Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
höheren Dienst 67 Euro
gehobenen Dienst 52 Euro
mittleren Dienst 43 Euro
einfachen Dienst 33 Euro.
Die Empfehlungg gilt mangels anderer Angaben im Erlass ab sofort.
MBl. NRW Nr. 22 vom 14.08.2007, S. 502 ff.

Verfasst: 20.08.2007, 11:25
von infobot
Für die Bauaufsichtsbehörden wichtiger sind indes die Rohbauwerte und Stundensätze nach dem AGT.
Mehr zu den Rohbauwerten ab 15.08.2007