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Rohbauwerte geändert ab 15.08.2007

Verfasst: 20.08.2007, 11:24
von infobot
Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Bek. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 27.7.2007 – VI A 2 – 66.2 –
  • Die Rohbauwerte, die bei der Gebührenrechnung in bauaufsichtlichen Angelegenheiten teilweise zugrundegelegt werden müssen, wurden mit Wirkung ab dem 15. August 2007 geändert.
    Die eigentlichen Werte finden Sie in der Anlage, die separat heruntergeladen werden muß:
    http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_show_pdf?p_id=10341
  • Die Stundensätze bleiben für das Jahr 2008 unverändert. Sie sind maßgeblich, wenn Gebühren nach dem Zeitaufwand zu berechnen sind. Der Betrag ist weiterhin 66 EUR
MBl NRW Nr. 22 vom 14.08.2007, S. 510.