WEG § 7 Privatisierung der Abgeschlossenheitsbescheinigung

Vorschriftenänderungen im Baurecht aus dem Jahr 2007 finden Sie hier in der Art eines Archivs. Die Themen sind für die Diskussion geschlossen.
Gesperrt
Benutzeravatar
Sebastian Veelken
Beiträge: 925
Registriert: 11.09.2006, 21:46
Wohnort: Düsseldorf

WEG § 7 Privatisierung der Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beitrag von Sebastian Veelken »

Im BGBl I wurde am heutigen 30.03.2007 eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes bekanntgemacht (BGBl. Nr. 11 vom 30.03.2007, S. 370 ff).
§ 7 Abs. 4 WEG erhält als Zusatz eine Verordnungsermächtigung, mit der die Länder ermächtigt werden, die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung von der Baubehörde auf öffentlich bestellte oder anerkannte Sachverständige für das Bauwesen zu übertragen.
Weitere Änderungen betreffen die Bestärkung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Konsequenzen für etwaige ordnungsbehördliche Verfahren (WEG als Adressatin bauaufsichtlicher Bescheide?) vermag ich nicht einzuschätzen.
Die Änderung tritt in den wesentlichen Teilen am 1. Juli 2007 in Kraft. (Art. 4 des o.a. Gesetzes)

Soweit ersichtlich, hat Nordrhein-Westfalen von dieser Möglichkeit einer Privatisierung der Abgeschlossenheitsbescheinigung noch keinen Gebrauch gemacht, das Thema wird beobachtet.

Das BGBl ist in der Online-Fassung leider nicht druckbar.
Sollten Sie auf die Ressourcen des Deutschen Bundestages (DIP) zurückgreifen wollen, beachten Sie bitte, dass der Regierungsentwurf im Gesetzgebungsverfahren erheblich geändert wurde.
Gesperrt