Keine Änderung der AVerwGebO im Baubereich am 17.04.2007

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Keine Änderung der AVerwGebO im Baubereich am 17.04.2007

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Art. 2 des Gesetzes zur Regelung von Umweltinformationen im Lande Nordrhein-Westfalen enthält zwar die Neunte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, diese betrifft aber lediglich die Tarifstelle 15c - Vollzug des Umweltinformationsgesetzes - .
Die für die Tätigkeit der Bauaufsichtsbehörden relevanten Tarifstellen bleiben unverändert.
(GVBl. Nr. 10 vom 17.04.2007, S. 140 ff.)

Eine eigene Gebührenregelung für die Anzeige einer Nutzungsänderung bzw. der Errichtung einer Kleingarage gem. Bürokratiebbaugesetz I gibt es daher weiterhin nicht.

Weil es sich um eine Nicht-Regelung handelt, wird es hierzu keine E-Mail an die Bezieher des kostenlosen Newsletters "Vorschriften-Update" geben.
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