Technische Baubestimmungen geändert

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Sebastian Veelken
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Technische Baubestimmungen geändert

Beitrag von Sebastian Veelken »

Im MBl. Nr. 18 vom heutigen 25.06.2009, S. 284 ff. werden u.a. die eingeführten Technischen Baubestimmungen geändert.
Bitte beachten Sie die Anlage zu dem Dokument.
Die Anhang A enthält eine Reihe von Anlagen, die nur noch bis zum 30.06.2009 gültig sind (z. B. Anlage 2.5/1, 2.5/3, Anlage 2.5/5 u.a.).
Die Hintergründe für die verblüffend kurze Laufzeit des Erlasses konnte ich noch nicht prüfen.
Da man dem Fürstentum Liechtenstein in der Fußnote ** des Erlasses auch ein "e" stiehlt ("Lichtenstein"), könnte es sich auch um einen redaktionelle Fehler handeln. Falls Sie mehr dazu wissen, bitte hier veröffentlichen!


Das entsprechende Vorschriften-Update erscheint heute abend.


Edit 06.07.2010: Ãœberholten Link zum MBl entfernt.
b052c

Re: Technische Baubestimmungen geändert

Beitrag von b052c »

Die begrenzte Laufzeit von Anlagen im Anhang A befindet sich z.B. auch in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen Rheinland-Pfalz "Einführung von technischen Regeln als Technische Baubestimmungen" vom 21. November 2008 (12210-4534).
Fundstelle: MinBl. 2008, S. 376
Suchpfad: http://rlpvv.juris.de/rlpvv/VVRP-213140 ... 121-SF.htm
Auch dort ist z.B. für Teile der (alten) DIN 1052 geregelt, dass sie (nur) noch bis zum 30. Juni 2009 anwendbar sind.
Zuletzt geändert von b052c am 10.07.2009, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
b052c

Re: Technische Baubestimmungen geändert

Beitrag von b052c »

Das Datum 30.06.2009 als "Restlaufzeit" von Teilen der (alten) DIN 1052 lässt sich wie folgt erklären:
Die alte DIN 1052 : 1988 sollte ursprünglich zum 01.01.2008 zurückgezogen werden, jedoch zeigten sich im Herbst 2007 schwerwiegende Fehler in DIN 1052 : 2004. Deshalb wurde zwischenzeitlich als korrigierte Neufassung DIN 1052 : 2008 erarbeitet, so dass die alte DIN 1052 : 1988 jetzt erst zum 01.07.2009 von der Bauaufsicht zurückgezogen werden soll.
Quelle: IWB Institut für Weiterbildung und Baustoffprüfung e. V.
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