Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes

Baurechtliche Vorschriftenänderungen des Jahres 2009 finden Sie hier in der Art eines Archivs. Die Themen sind für die Diskussion geschlossen.
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Sebastian Veelken
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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes

Beitrag von Sebastian Veelken »

das Land NRW hat die
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
geändert (MBl. Nr. 21 vom 07.08.2009, S. 370.
Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den

höheren Dienst 69 Euro
gehobenen Dienst 54 Euro
mittleren Dienst 44 Euro
einfachen Dienst 33 Euro.
Achtung:
Dies Übersicht ist nicht zu verwechseln mit der Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Letztere sind für die Bauaufsichtsbehörden ungleich bedeutender.

Wegen der geringen baurechtlichen Relevanz erfolgte keine Information per Vorschriften-Update/E-Mail.
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