Seite 1 von 1

WHG: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts

Verfasst: 10.08.2009, 20:34
von Sebastian Veelken
Im BGBl. Nr. 51 vom 06.08.2009, S. 2585 wird das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts bekanntgemacht. Es tritt im Wesentlichen am 1. März 2010 in Kraft, teilweise ist es aber auch schon zum 7. August 2009 in Kraft getreten.
Bürgerzugang zum BGBl. (nicht druckbar!)
Mit der Änderung wird das WHG infolge der Kompetenzänderungen im Grundgesetz von der bisherigen Rahmenregelung zur Vollregelung verändert.
Details sind z.B. nachzulesen beim Deutschen Bundestag im Regierungsentwurf, BT -Drs. 16/12786, der bekanntlich auch eine Gesetzesbegründung enthält.
U.a. haben sich die Regelungen zum Hochwasserschutz mit den Bauverboten in festgesetzten Überschwemmungsgebieten verschoben und sind künftig in § 76 + 78 WHG zu finden.
Künftig unterliegt die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den § 30, 33, 34 und 35 BauGB dem Verbotstatbestand
des Abs. 1, es kann nur im Einzelfall eine Genehmigung erteilt werden. Damit ist man von der bisherigen tatbestandlichen Nichtanwendbarkeit zu einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt übergegangen. Dies stellt eine Verschärfung dar.