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2. FluLSV: Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung

Verfasst: 23.09.2009, 22:09
von Sebastian Veelken
Im BGBl Nr. 58 vom 14.09.2009, S. 2992 ff., wird die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm - 2. FluLSV bekanntgemacht.
Sie regelt die Schallschutzanforderungen in dem Lärmschutzbereich eines Flugplatzes sowie für die Errichtung von Wohnungen in der Tag-Schutzzone 2 eines Flugplatzes und ist am 15.09.2009 in Kraft getreten.

Das BMU informiert dazu auf seiner Webseite u.a. folgendermaßen:
Mit der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (...) wurden entsprechend der Verordnungsermächtigung im Fluglärmgesetz die Anforderungen an die Qualität des baulichen Schallschutzes unter Beachtung des Standes der Schallschutztechnik im Hochbau festgelegt. (...)
Bei der Neuerrichtung von Wohnungen in einem Lärmschutzbereich müssen die Bauwilligen erhöhte Schallschutzanforderungen für das Gebäude einhalten.
Daneben regelt die Verordnung auch Art und Umfang der erstattungsfähigen Aufwendungen für die schallschutztechnische Nachrüstung des Wohnungsbestandes und von schutzbedürftigen Einrichtungen, wenn diese von einem neuen Lärmschutzbereich erfasst werden. (...)
Die 2. FlugLSV schafft für Lärmbetroffene und Flugplatzhalter Klarheit über die Anforderungen an den baulichen Schallschutz für Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen in den neu festgelegten Lärmschutzbereichen. (...)